Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen für kurzfristige Minijobs in der Landwirtschaft. In diesem Artikel erfahren Sie, welche wesentlichen Änderungen bevorstehen und welche Anforderungen Arbeitgeber sowie Beschäftigte beachten müssen.

Wichtige Änderungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse, die eine begrenzte Dauer haben und nicht als reguläre Beschäftigung ausgeübt werden. Diese Art der Beschäftigung ist besonders wichtig für saisonale Arbeiten, wie sie in der Landwirtschaft häufig vorkommen, insbesondere während der Erntezeit. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Zeitgrenzen für solche Beschäftigungen.

Zukünftig können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung für bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres angestellt werden. Dies stellt eine erhebliche Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die eine maximale Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen vorsah. Diese Änderung soll dazu beitragen, die Personalengpässe in der Landwirtschaft, insbesondere während arbeitsintensiver Perioden wie der Ernte, zu lindern.

Um als kurzfristige Beschäftigung zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, was bedeutet, dass sie nicht als regelmäßige Einkommensquelle dienen darf. Außerdem ist es entscheidend, dass die Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt, welcher strikt den Kategorien der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes entsprechen muss.

Ein praktisches Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, ein Landwirt stellt einen Erntehelfer an, dessen Vertrag vom 1. Mai bis zum 31. Juli läuft, und dieser arbeitet an sechs Tagen pro Woche. Diese Beschäftigung ist zulässig, sofern sie weniger als 90 Arbeitstage oder 15 Wochen umfasst. Sollte jedoch der Erntehelfer bereits im gleichen Kalenderjahr in einem anderen kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis tätig gewesen sein, müssen die Zeiten der Beschäftigungen addiert werden, um sicherzustellen, dass die neuen Zeitgrenzen eingehalten werden.

Die richtige Einordnung der Tätigkeit und der Betriebskategorie ist unerlässlich, um die Vorteile der neuen Regelungen optimal ausschöpfen zu können. Arbeitgeber sind daher gefordert, die gesetzlichen Vorgaben und die spezifische Einstufung ihres Betriebs sorgfältig zu prüfen, um Missverständnisse und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wer profitiert von den neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zu kurzfristigen Beschäftigungen ab 2026 betreffen spezifisch landwirtschaftliche Betriebe, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne dieser Regelung ist ein Betrieb, der in einem oder mehreren der folgenden Wirtschaftszweige tätig ist: Anbau ein- und zweijähriger Pflanzen, Anbau mehrjähriger Pflanzen, Betrieb von Baumschulen und Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft sowie die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten.

Für Mischbetriebe, also Betriebe, die nicht ausschließlich in einem dieser Wirtschaftsbereiche tätig sind, kommt es auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an. Dies wird durch die Anzahl der Beschäftigten bestimmt, die in der Landwirtschaft arbeiten. Wenn die Mehrheit der Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig ist, wird der gesamte Betrieb als landwirtschaftlicher Betrieb eingestuft, wodurch alle kurzfristig Beschäftigten von den erweiterten Zeitgrenzen profitieren. Andernfalls gelten die regulären Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftliche Arbeiten ausüben oder nicht.

Arbeitgeber haben die Verantwortung, die Einstufung ihres Betriebs als landwirtschaftlicher Betrieb zu überprüfen. Dies erfordert eine genaue Analyse der Betriebsstruktur und der Beschäftigtenzahlen, um festzustellen, ob die Mehrheit der Mitarbeiter in den relevanten landwirtschaftlichen Bereichen beschäftigt ist. Es empfiehlt sich, alle relevanten Informationen zu den Beschäftigungsverhältnissen zu dokumentieren, um eine transparente Bewertung zu ermöglichen.

Ein wichtiger Schritt für Arbeitgeber ist es, sicherzustellen, dass die Zeitgrenzen bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen korrekt zusammengerechnet werden. Bei der Berechnung müssen die neuen Zeiträume von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen beachtet werden, um die Konformität mit den neuen Regelungen sicherzustellen. Diese Punkte sind entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Nutzung der erweiterten Möglichkeiten für kurzfristige Minijobs in der Landwirtschaft.

Praktische Hinweise für Arbeitgeber

Arbeitgeber in der Landwirtschaft sollten folgende praktische Hinweise beachten, um die neuen Regelungen zu kurzfristigen Beschäftigungen ab 2026 korrekt anzuwenden.

Zunächst ist es entscheidend, den eigenen Betrieb als landwirtschaftlichen Betrieb zu klassifizieren. Hierbei sollten Arbeitgeber die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen:

1. Prüfen Sie die Tätigkeitsbereiche Ihres Betriebs: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen in einem der relevanten Wirtschaftszweige tätig ist, wie zum Beispiel Anbau von Pflanzen oder Tierhaltung. Diese Informationen können im Klassifikationssystem des Statistischen Bundesamtes nachgeschlagen werden.

2. Bestimmen Sie den Schwerpunkt des Betriebs: Bei Mischbetrieben sollte die Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter im landwirtschaftlichen Bereich ermittelt werden. Sind mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig, zählt Ihr Betrieb als landwirtschaftlicher Betrieb.

3. Dokumentieren Sie die Einstufung: Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Betriebsstruktur und Mitarbeiterzahlen, um die Einordnung als landwirtschaftlicher Betrieb jederzeit nachweisen zu können.

Um die Zeitgrenzen bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen zu überprüfen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

1. Sammeln Sie sämtliche Beschäftigungszeiten: Stellen Sie eine vollständige Übersicht über alle kurzfristigen Beschäftigungen Ihrer Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr zusammen.

2. Zählen Sie die Kalendertage und Arbeitstage: Berücksichtigen Sie sowohl vorherige als auch laufende Beschäftigungen und summieren Sie die entsprechenden Tage und Arbeitsstunden.

3. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit den neuen Zeitgrenzen: Prüfen Sie, ob die insgesamt geleisteten Kalendertage 105 Tage oder die Arbeitstage 90 überschreiten. Achten Sie darauf, dass für die Beurteilung der kurzfristigen Beschäftigung nur eine der beiden Zeitgrenzen relevant ist.

Checkliste zur Einhaltung der neuen Regelungen:

– Überprüfen Sie die Tätigkeitsbereiche Ihres Betriebs gemäß den Klassifikationen.
– Berechnen Sie die Anzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Mitarbeiter im Vergleich zur Gesamtzahl.
– Halten Sie die Einstufung als landwirtschaftlicher Betrieb in Ihren Unterlagen fest.
– Führen Sie eine akkurate Dokumentation über alle kurzfristigen Beschäftigungen.
– Validieren Sie die Gesamtdauer der Beschäftigungen im Hinblick auf die neuen Zeitlimits.

Durch die Beachtung dieser Hinweise können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Vorteile der erweiterten Zeitgrenzen optimal nutzen.

Fazit

Die neuen Regelungen ermöglichen längere Beschäftigungszeiten. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die Kriterien für landwirtschaftliche Betriebe erfüllen und die neuen Zeitgrenzen korrekt anwenden. Überprüfen Sie jetzt die Einordnung Ihres Betriebs.