Die Aktivrente bringt Veränderungen für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die neue Regelung ab dem 1. Januar 2026 funktioniert, welche Fragen im FAQ-Katalog des BMF beantwortet werden und welche praktischen Schritte Arbeitgeber unternehmen sollten.

Einführung in die Aktivrente

Die Aktivrente ist eine Regelung, die insbesondere für Arbeitnehmer von Bedeutung ist, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, jedoch weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Diese Regelung erlaubt es Arbeitnehmern, ihren Arbeitslohn bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu beziehen, ohne dass dies ihre Rentenansprüche negativ beeinflusst.

Am 1. Januar 2026 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft, die die steuerlichen Bedingungen für Beschäftigte in dieser Situation erweitert. Konkret bedeutet dies, dass ab diesem Datum der Arbeitslohn von Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu einem Betrag von 2.000 € pro Monat steuerfrei bleibt. Diese Regelung wird erstmals auf den laufenden Arbeitslohn angewendet, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Auch sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen, fallen unter diese Steuerbefreiung.

Die Aktivrente kann in verschiedenen Beschäftigungsformen Anwendung finden. Bei Vollzeitbeschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin beschäftigt sind, kann die Regelung direkt auf ihren monatlichen Arbeitslohn angewandt werden. Bei Midijobs, die sich im Übergangsbereich befinden, besitzen die Arbeitnehmer ebenfalls die Möglichkeit, von der Aktivrente zu profitieren, sodass die steuerliche Begünstigung auch hier zur Anwendung kommt.

Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die Regelung nicht für Minijobs gilt. Hier werden pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, die eine Anwendung der Aktivrente ausschließen. Daher sollten Arbeitgeber darauf achten, in welchen Beschäftigungsformen die Aktivrente effektiv genutzt werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktivrente eine bedeutende steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer darstellt, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, während sie weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten. Arbeitgeber sollten sich über die Details und Anwendungsbedingungen der neuen Regelung informieren, um die Vorteile sowohl für sich als auch für ihre Mitarbeiter optimal nutzen zu können.

Wichtige Fragen für Arbeitgeber

Die häufigsten Fragen, die Arbeitgeber hinsichtlich der Aktivrente aus dem FAQ-Katalog des BMF haben, betreffen insbesondere deren Anwendung in bestimmten Beschäftigungsformen und die Handhabung innerhalb der jeweiligen Steuerklassen. Es ist besonders wichtig zu beachten, dass Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen, von der Aktivrente ausgeschlossen sind. Dies liegt daran, dass für Minijobs pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, was eine Anwendung der Regelung nicht zulässt. Im Gegensatz dazu ist die Aktivrente jedoch auf Midijobs anwendbar, d.h. Beschäftigungen, die im Übergangsbereich liegen.

Ein weiterer relevanter Punkt betrifft Arbeitnehmer, die in Steuerklasse VI eingestuft sind. In diesem Fall müssen die Betroffenen bestätigen, dass die Steuerbefreiung der Aktivrente nicht gleichzeitig in einem anderen Dienstverhältnis beansprucht wird. Diese Regelung dient dazu, eine doppelte Inanspruchnahme der Steuererleichterung zu vermeiden.

Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber alle relevanten Informationen zur Aktivrente berücksichtigen, ist eine Checkliste hilfreich:

  • Überprüfen Sie, ob der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht hat.
  • Stellen Sie sicher, dass der monatliche Arbeitslohn für den Arbeitnehmer unterhalb der Grenze von 2.000 € bleibt, um Anspruch auf die Steuerfreiheit zu haben.
  • Beachten Sie, dass Minijobs nicht in den Geltungsbereich der Aktivrente fallen.
  • Erkundigen Sie sich, ob der Arbeitnehmer in Steuerklasse VI ist, und fordern Sie eine Bestätigung ein, falls dies zutrifft.
  • Halten Sie sich über etwaige zusätzliche Informationen bezüglich der Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen auf dem Laufenden, da das BMF hierzu bisher keine verbindlichen Aussagen getroffen hat.
  • Folgen Sie den Entwicklungen und Empfehlungen des BMF sowie den Informationen von Branchenverbänden zur praktischen Umsetzung der Aktivrente.

Diese Informationen und Handlungsschritte sind wesentlich, um die neuen Regelungen der Aktivrente effizient und korrekt im Unternehmen umzusetzen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich bei Unsicherheiten an die zuständigen Stellen zu wenden, um Klarheit über die spezifischen Anforderungen zu erlangen.

Praktische Umsetzung der Aktivrente

Um die Regelungen der Aktivrente erfolgreich zu implementieren, sollten Arbeitgeber mehrere Schritte unternehmen. Zunächst ist es essenziell, die internen Lohnabrechnungssysteme anzupassen, um sicherzustellen, dass die neuen steuerlichen Vergünstigungen ab dem 1. Januar 2026 korrekt erfasst werden. Arbeitgeber sollten Softwareupdates oder Anpassungen der Lohnbuchhaltung vornehmen, um die Steuerbefreiung für bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zu integrieren.

Ein wichtiger Schritt umfasst die Schulung der Mitarbeiter in der Personalabteilung über die neuen Regelungen. Dies betrifft die genauen Anforderungen an die Steuerbefreiung und die Dokumentation, die ggf. erforderlich ist, um die Berechtigung nachzuweisen. Arbeitgeber sollten außerdem darauf achten, dass Angestellte vor Beginn des Jahres 2026 über die Änderungen informiert werden, um Unsicherheiten und Fragen zu klären.

Ein weiterer essenzieller Aspekt betrifft die Beschäftigungsarten. Da Minijobs von der Aktivrente ausgeschlossen sind, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Beschäftigten darüber informiert sind, dass diese Regelung nur für sozialversicherungspflichtige Jobs sowie für Midijobs gilt. Hier kann eine klare Kommunikation über die verschiedenen Beschäftigungsarten und deren Behandlung notwendig sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mögliche Unsicherheiten hinsichtlich der Kombination der Aktivrente mit weiteren Entgeltbestandteilen, wie z. B. Urlaubsgeld oder Boni, müssen frühzeitig angesprochen werden. Aktuell liegt diesbezüglich noch keine offizielle Stellungnahme des BMF vor. Arbeitgeber sollten daher in Erwägung ziehen, in ihren internen Richtlinien darauf hinzuweisen, dass Mitarbeiter dazu angehalten werden, Änderungen im Bezug auf die Kombination der Entgeltbestandteile zu diskutieren und Absprachen zu treffen. Hierbei kann es hilfreich sein, eine regelmäßige Überprüfung der Regelungen und Prozesse vorzunehmen, um Anpassungen zeitnah umzusetzen, sobald neue Informationen verfügbar sind.

Zusammengefasst müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Anpassungen der Lohnabrechnung implementiert sind, die Mitarbeiter geschult sind und eine offene Kommunikationsstruktur zur Klärung von Fragen und Unsicherheiten besteht. Es empfiehlt sich auch, bei der Klärung von Praxisfragen aktiv mit Verbänden und dem BMF im Austausch zu stehen, um weiterhin über neue Entwicklungen und Informationen informiert zu bleiben.

Fazit

Die Aktivrente stellt eine wesentliche Änderung dar, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Achten Sie darauf, die entsprechenden Regelungen im FAQ-Katalog des BMF zu verstehen und umzusetzen. Der nächste Schritt ist, interne Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.