Im Jahr 2026 erleben Arbeitgeber von Minijobbern eine positive Änderung durch gesunkene Abgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen bezüglich der Umlage U1 anstehen und welche anderen Beitragssätze für Minijobs gelten. Zudem geben wir Ihnen praxisorientierte Empfehlungen zur Anpassung Ihrer Buchhaltung.
Überblick über die Umlage U1
Die Umlage U1 ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitgeber von Minijobbern. Ihr Hauptzweck besteht darin, die finanzielle Belastung der Arbeitgeber zu verringern, die durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter entsteht. Insbesondere kleine Unternehmen, die Minijobber beschäftigen, profitieren von der Umlage, da sie in der Regel weniger finanziellen Spielraum haben, um Ausfälle zu kompensieren.
Die Umlage U1 wird aus einem bestimmten Prozentsatz des Verdienstes der Minijobber erhoben, der 2026 bei 0,8 Prozent liegt. Wenn ein Minijobber aufgrund von Krankheit ausfällt, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin den vorherigen Verdienst zahlen. Die Umlage U1 ermöglicht es ihnen jedoch, 80 Prozent dieser Zahlung zurückerstattet zu bekommen. Dadurch wird das Risiko des Verdienstausfalls solidarisch unter allen zahlenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verteilt.
Verpflichtet zur Zahlung der Umlage U1 sind alle Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, unabhängig davon, ob sie sich im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt befinden. Es spielt keine Rolle, ob das Unternehmen weniger oder mehr als 30 Mitarbeiter hat; die Umlage U1 ist für alle von Bedeutung, die Minijobs führen. Wenn ein Minijobber krank ist, können die Arbeitgeber also sicherstellen, dass sie durch die Umlage finanziell entlastet sind.
Ein Beispiel für die Relevanz der Umlage U1 lässt sich leicht an einer Haushaltshilfe erläutern. Wenn diese aufgrund einer Krankheit für einige Wochen nicht arbeiten kann, muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen. Dank der Umlage U1 kann er jedoch einen Großteil dieser Kosten erstattet bekommen, was eine erhebliche Erleichterung darstellt. Ein ähnliches Szenario gilt für einen Minijobber in einem Einzelhandelsgeschäft. Auch hier können Arbeitgeber bei Erkrankung ihres Mitarbeiters auf die Unterstützung durch die Umlage U1 zählen.
Insgesamt ist die Umlage U1 ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfällen zu minimieren und um sicherzustellen, dass ihre Minijobber einen vergleichbaren Schutz wie Vollzeitbeschäftigte genießen.
Beitragsübersicht für 2026
Für das Jahr 2026 gelten unterschiedliche Abgaben für gewerbliche Minijobs und Minijobs im Privathaushalt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich über die konkreten Beitragssätze und Abgabenarten im Klaren sein, um eine reibungslose Buchhaltung und Planung sicherzustellen.
Für gewerbliche Minijobs sind die Beitragssätze wie folgt:
– Krankenversicherung: 13%
– Rentenversicherung: 15%
– Umlage U1: 0,80%
– Umlage U2: 0,22%
– Insolvenzgeldumlage: 0,15%
– Steuer: 2% Pauschsteuer (oder individuelle Versteuerung), 25% Pauschalsteuer (oder individuelle Versteuerung)
Im Gegensatz dazu fallen für Minijobs im Privathaushalt deutlich geringere Beiträge an:
– Krankenversicherung: 5%
– Rentenversicherung: 5%
– Umlage U1: 0,80%
– Umlage U2: 0,22%
– Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: 1,60%
– Steuer: 2% Pauschsteuer (oder individuelle Versteuerung)
Die wesentlichen Unterschiede liegen vor allem in den Beitragssätzen zur Kranken- und Rentenversicherung. Arbeitgeber im gewerblichen Bereich tragen hier eine höhere finanzielle Belastung, während dies für Privathaushalte günstiger gestaltet ist.
Praktische Tipps für die Buchhaltung:
– Halten Sie alle Beitragssätze dokumentiert und vergewissern Sie sich, dass diese bei der Berechnung der Abgaben genutzt werden. Nutzen Sie dazu geeignete Software oder eine Excel-Liste, um die erforderlichen Berechnungen automatisch durchführen zu lassen.
– Achten Sie darauf, ob Sie Minijobber im gewerblichen Sektor oder im Privathaushalt beschäftigen, da dies die Beitragssätze erheblich beeinflusst.
– Behalten Sie auch die Fristen zur Abgabe der Beiträge im Blick. Diese sind festgelegt, und eine pünktliche Übermittlung der Abgaben an die Minijob-Zentrale ist unerlässlich, um Strafen zu vermeiden.
– Informieren Sie sich regelmäßig über mögliche Änderungen der Beitragsätze und reagieren Sie schnell, um Ihre Buchhaltung angepasst zu halten. Die Informationen finden Sie auf offiziellen Webseiten oder über fachspezifische Publikationen.
Durch das Verständnis der Beitragssätze und die Umsetzung der genannten Tipps können Arbeitgeber eine effiziente Verwaltung der Minijob-Abgaben gewährleisten.
Änderungen für Dauer-Beitragsnachweise
Ab dem 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen für Dauer-Beitragsnachweise in Kraft, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen. Die wichtigste Neuerung ist, dass die bisherige Rechtskreistrennung für Beitragsnachweise entfällt. Dieser Schritt betrifft alle Unternehmen, die bisher einen Dauer-Beitragsnachweis im Rechtskreis „Ost“ eingereicht haben. Ab dem genannten Datum sind auch diese Arbeitgeber verpflichtet, einen neuen Dauer-Beitragsnachweis ohne die zuvor bestehende Rechtskreistrennung zu erstellen und einzureichen.
Es ist entscheidend, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bislang für beide Rechtskreise Dauer-Beitragsnachweise übermittelt haben, ebenfalls einen neuen Nachweis einreichen müssen. Dies ist notwendig, um den Änderungen in der Gesetzgebung Rechnung zu tragen und um sicherzustellen, dass die Abgaben korrekt abgerechnet werden.
Der Prozess zur Einreichung eines neuen Dauer-Beitragsnachweises ist relativ einfach, erfordert jedoch die Beachtung einiger Schritte. Zunächst sollten Arbeitgeber die notwendigen Formulare ausfüllen, wobei sie darauf achten müssen, dass alle Angaben aktuell und korrekt sind. Insbesondere sollten die Angaben zu den Abgaben und den Beschäftigten präzise und nachvollziehbar sein. Empfehlenswert ist es, die Daten vor der Einreichung gründlich zu überprüfen, um Fehler zu vermeiden.
Ein häufiger Fehler, den Arbeitgeber vermeiden sollten, ist das Einreichen eines Dauer-Beitragsnachweises, der noch die Rechtskreistrennung enthält. Solche Nachweise könnten zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen und im schlimmsten Fall zu falschen Abrechnungen von Abgaben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten deshalb sicherstellen, dass sie die alten Formulare nicht weiterhin verwenden.
Zusammengefasst müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2026 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis ohne Rechtskreistrennung einreichen. Die rechtzeitige und sorgfältige Anpassung des Nachweises hilft, Fehler zu vermeiden und die korrekte Abführung der Abgaben sicherzustellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen, um mögliche Probleme zu umgehen und den administrativen Aufwand zu minimieren.
Fazit
Zusammenfassend profitieren Arbeitgeber 2026 von niedrigeren Umlagen und sollten sich über die Beitragssätze informieren. Die nächste praktische Maßnahme ist, die eigenen Abgaben entsprechend den neuen Regelungen zu überprüfen und anzupassen. Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Dokumente und Nachweise aktuell bleiben.













