Ab Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber die Möglichkeit, ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig zurückzunehmen. Dieser Artikel erläutert die neuen Regelungen, relevante Fristen und die Pflichten von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dieser Entscheidung.
Was bedeutet die Aufhebung der Befreiung für Minijobber
Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber bedeutet, dass Beschäftigte, die bisher von der Rentenversicherungspflicht befreit waren, wieder rentenversicherungspflichtig werden können. Dies geschieht durch einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung, den die Minijobber schriftlich oder elektronisch bei ihrem Arbeitgeber stellen müssen. Sobald der Antrag genehmigt wird, müssen die Minijobber wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Unter den Bedingungen, die für die Aufhebung der Befreiung erforderlich sind, müssen Minijobber eine aktive Entscheidung treffen, um die Beitragszahlung zur Rentenversicherung wieder aufzunehmen. Die Eigenanteile, die zu zahlen sind, betragen 3,6 Prozent des Verdienstes im gewerblichen Bereich, während im Privathaushalt ein Anteil von 13,6 Prozent anfallen kann. Diese Beträge können je nach den individuellen Verdiensten variieren, jedoch ist die Zahlung notwendig, um Ansprüche in der Rentenversicherung zu erwerben.
Durch die Einzahlung in die Rentenversicherung können Minijobber Ansprüche auf verschiedene Leistungen erwerben, unter anderem auf eine Altersrente, die Erwerbsminderungsrente sowie die Hinterbliebenenrente. Jedes Jahr, in dem Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen, erhöht sich die Rentenanspruch, was sich positiv auf die spätere Rente auswirkt. Dies ist besonders wichtig für Minijobber, die möglicherweise planen, ihre Tätigkeit über einen längeren Zeitraum fortzuführen und ihre Rentenansprüche zu steigern.
Die Möglichkeit, die Befreiung zu widerrufen, bietet den Minijobbern mehr Flexibilität und Kontrolle über ihre Rentenansprüche. Sie können ihre Entscheidung bewusst treffen, insbesondere wenn sich ihre Lebenssituation oder ihre beruflichen Pläne ändern. Diese Entscheidung wird jedoch nicht leichtfertig getroffen, da die Aufhebung der Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs gilt und ein Widerruf der Aufhebung somit nicht möglich ist. Somit ist es für die Minijobber unerlässlich, die Vor- und Nachteile einer Rückkehr in die Rentenversicherung sorgfältig abzuwägen, bevor sie einen solchen Antrag stellen.
Voraussetzungen und Fristen für die Aufhebung
Minijobberinnen und Minijobber, die ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufheben möchten, müssen spezielle Schritte befolgen. Der erste Schritt besteht darin, einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Aufhebung der Befreiung bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber zu stellen. Es ist wichtig, dass dieser Antrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erfolgt.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss den Eingang des Antrags dokumentieren und sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen für die Aufhebung zur Verfügung stehen. Außerdem ist es notwendig, die Änderung in den Entgeltunterlagen des Minijobbers festzuhalten.
Sobald der Antrag auf Aufhebung eingegangen ist, ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet, die Minijob-Zentrale über die Aufhebung zu informieren. Dieser Bericht muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erfolgen. Die Befreiung gilt als aufgehoben, sofern die Minijob-Zentrale nicht innerhalb dieses Zeitraums widerspricht.
Die Wirksamkeit der Aufhebung der Befreiung tritt ab dem Monat in Kraft, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung nur für die Zukunft gilt und eine rückwirkende Aufhebung nicht möglich ist.
Hier ist eine Checkliste, die sowohl Minijobber als auch Arbeitgeber unterstützen kann, um sicherzustellen, dass alle Schritte und Dokumente ordnungsgemäß berücksichtigt werden:
- Schriftlicher oder elektronischer Antrag auf Aufhebung der Befreiung an den Arbeitgeber
- Dokumentation des Antragseingangs durch den Arbeitgeber
- Änderungen in den Entgeltunterlagen vornehmen
- Informieren der Minijob-Zentrale über die Aufhebung
- Überprüfen des Widerspruchs der Minijob-Zentrale innerhalb eines Monats
Durch die Beachtung dieser Schritte und die fristgerechte Meldung an die Minijob-Zentrale können Minijobberinnen und Minijobber sicherstellen, dass sie wieder rentenversicherungspflichtig sind und wertvolle Ansprüche in der Rentenversicherung erwerben können.
Wichtige Punkte und typische Szenarien
Bei der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehrere wichtige Punkte zu beachten. Zunächst müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie den schriftlichen oder elektronischen Antrag des Minijobbers ordnungsgemäß dokumentieren. Dies umfasst das korrekte Eingangsdatum in den Entgeltunterlagen. Ebenso ist es notwendig, die Minijob-Zentrale über die Aufhebung mit einer entsprechenden Meldung zu informieren, unter Berücksichtigung der Frist von einem Monat, innerhalb derer ein Widerspruch seitens der Minijob-Zentrale erfolgen kann.
Ein typisches Szenario ist, wenn ein Minijobber mehrere Minijobs hat, jeder für sich innerhalb der Verdienstgrenze. In diesem Fall kann die Aufhebung der Befreiung nur für alle Minijobs einheitlich erfolgen. Hierbei sind sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, den Wechsel der Beitragsgruppe an die Minijob-Zentrale zu melden. Dieser einheitliche Ansatz ist entscheidend, um sicherzustellen, dass den rechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird und keine Lücken in der Versicherung entstehen.
Ein weiterer Aspekt betrifft Minijobber, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Vollrente beziehen. In dieser Situation sind sie grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit. Möchten solche Minijobber dennoch Rentenversicherungsbeiträge zahlen, ist ein Verzicht auf diese Befreiung erforderlich. Arbeitgeber sollten in solchen Fällen darauf hinweisen, dass die Aufhebung der Befreiung in diesem Kontext einen besonderen administrativen Aufwand bedeuten kann, da die Einstufung der Beschäftigung angepasst werden muss.
Im Sinne der finanziellen Planung sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gut informiert sein über den Eigenanteil, der bei der Aufhebung der Befreiung anfällt. Minijobber, die sich für die Rückkehr in die Rentenversicherung entscheiden, sollten sich bewusst sein, dass die Aufhebung der Befreiung von Beginn an für die gesamte Dauer des Minijobs gilt. Ein Widerruf dieser Entscheidung ist nicht möglich, was eine sorgfältige Abwägung der finanziellen Situation vor dem Antrag unabdingbar macht. Es ist ratsam, alle dokumentarischen Nachweise und Anträge zeitnah und gewissenhaft zu verwalten, um mögliche Unklarheiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Fazit
Die Aufhebung der Befreiung ermöglicht Minijobberinnen und Minijobbern, wieder in die Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche zu erwerben. Informieren Sie sich rechtzeitig und halten Sie die erforderlichen Fristen ein.













