Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Meldefristen gelten, welche Beträge zu entrichten sind und wie Sie Ihre Anzeige korrekt abgeben können.

Einführung in die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die Arbeitgeber entrichten müssen, wenn sie die festgelegte Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb nicht erfüllen. Diese Abgabe dient dem Ausgleich von Nachteilen, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben erfahren. Nach den rechtlichen Vorgaben sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, eine Quote von 5 % für die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter zu erreichen.

Erreichen Arbeitgeber diese Quote nicht, sind sie verpflichtet, eine monatliche Ausgleichsabgabe in der gesetzlich festgelegten Höhe zu leisten. Die Höhe der Abgabe variiert je nach erreichtem Beschäftigungsgrad. Ab dem Jahr 2026 müssen Arbeitgeber die neuen, seit dem 1. Januar 2025 geltenden, erhöhten Beträge entrichten, die sich je nach Beschäftigungsquote staffeln: Zwischen 155 € und 815 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz, abhängig von der Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen.

Für Arbeitgeber, die weniger als 40 bzw. 60 Arbeitsplätze haben, gelten spezielle Regelungen im Rahmen der Kleinstbetriebsregelung, die ebenfalls unterschiedliche Abgabesätze vorsehen, je nachdem, wie viele schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Diese differenzierten Beträge können Arbeitgeber zusätzlich belasten, wenn sie die erforderlichen Quoten nicht einhalten.

Eine wichtige Frist für Arbeitgeber ist der 31. März 2026, bis zu dem die Meldung über die Beschäftigtenquote für das Anzeigejahr 2025 abgegeben werden muss. Dabei sind die zuständigen Behörden die Integrationsämter, die über die Einhaltung der Vorgaben wachen und die Ausgleichsabgabe einziehen. Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig auf diese Meldepflicht vorbereiten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zusätzlich können Arbeitgeber die Anwendung IW-Elan nutzen, um ihre Meldung zu berechnen und abzugeben, was den Prozess der Erfüllung der Meldepflicht erheblich erleichtert.

Praktische Schritte zur Erfüllung der Meldepflicht

Um die Meldepflicht bezüglich der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe rechtzeitig und korrekt zu erfüllen, sollten Arbeitgeber systematisch vorgehen. Zunächst ist es wichtig, die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter im Unternehmen genau zu ermitteln. Dies sollte bis spätestens zum 31. März 2026 geschehen, da bis zu diesem Datum die Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen abgegeben werden muss.

Der erste Schritt besteht darin, eine umfassende Liste aller Mitarbeiter zu erstellen, die im Unternehmen beschäftigt sind. Daraufhin gilt es, die Personen zu identifizieren, die als schwerbehindert gelten. Eine Person gilt als schwerbehindert, wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 30 hat und dies durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen kann. Diese Informationen sind in der Personalakte der Mitarbeiter zu finden.

Im nächsten Schritt müssen Arbeitgeber die Berechnung der Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2025 vornehmen. Ab 2026 gelten erhöhte Beträge, die abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote zu zahlen sind. Die Ausgleichsabgabe variiert, je nachdem, ob die Beschäftigungsquote bei 5 % oder weniger liegt. Für Unternehmen, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben, gibt es spezifische Regelungen bezüglich der auf diese Betriebe anwendbaren Beträge.

Eine nützliche Unterstützung in diesem Prozess kann die Anwendung IW-Elan bieten. Mit dieser Software können Arbeitgeber ihre Meldung für das Anzeigejahr 2025 berechnen und abgeben. Die Anwendung ist benutzerfreundlich und führt die Nutzer durch die erforderlichen Schritte zur Ermittlung der korrekten Ausgleichsabgabe.

Beispielsweise beträgt die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die eine Beschäftigungsquote von 3 % bis unter 5 % erreichen, monatlich 155 €. Sollten weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein, erhöhen sich die Beträge je nach vorgesetzter Beschäftigungsquote erheblich.

Nach dem Abschluss dieser Berechnungen müssen die Arbeitgeber die Ergebnisse an die zuständigen Behörden übermitteln, um sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und potenzielle finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Durch die präzise Einhaltung dieser Schritte stellen Arbeitgeber sicher, dass sie den Anforderungen der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe gerecht werden.

Fazit

Zusammenfassend ist es entscheidend, die Fristen und Beträge der Ausgleichsabgabe genau zu verstehen. Stellen Sie sicher, dass Sie bis zum 31. März 2026 Ihre Meldepflicht erfüllen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.