Empfehlung der Redaktion
Ab dem 27. September 2026 treten verschärfte Regelungen für umweltbezogene Werbung in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, Verbraucher vor Irreführungen zu schützen und erfordern klare Nachweise für umweltbezogene Aussagen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anpassungen erforderlich sind und welche Schritte Sie unternehmen sollten.
Verstehen der neuen UWG-Vorgaben
Ab dem 27. September 2026 treten neue Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, die den Bereich der umweltbezogenen Werbung erheblich beeinflussen werden. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Notwendigkeit, umweltbezogene Aussagen wie „umweltfreundlich“, „öko“ und „energieeffizient“ nachweisen zu können. Diese Begriffe sind zentral in der Argumentation von Unternehmen, doch bedürfen sie nun einer klaren Definition und einem fundierten Beleg. Ohne entsprechende Nachweise gilt die Verwendung dieser Begriffe als irreführend.
Ein weiteres zentrales Element der UWG-Novelle ist die Verschärfung der Anforderungen an Werbeaussagen bezüglich der Kompensation von Treibhausgasemissionen. Beispielsweise ist die Behauptung der Klimaneutralität eines Produkts unzulässig, wenn diese lediglich auf dem Erwerb von CO₂-Zertifikaten basiert. Dies folgt der bestehenden Rechtsprechung, die verlangt, dass die genauen Bedingungen und der Nachweis der Klimaneutralität transparent in der Werbung dargestellt werden müssen.
Zusätzlich sind die neuen Regelungen bezüglich der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln von Bedeutung. Solche Siegel dürfen künftig nur dann verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen anerkannt sind. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher sich auf die Glaubwürdigkeit solcher Siegel verlassen können.
Die UWG-Novelle formuliert ebenfalls klare Verbote hinsichtlich irreführender Angaben zu Softwareaktualisierungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Ein Produkt darf etwa nicht als „reparierbar“ beworben werden, wenn tatsächlich keine Ersatzteile verfügbar sind, die diese Reparatur ermöglichen.
Verstöße gegen diese neuen Vorgaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die in der Form kostenintensiver Abmahnungen und rechtlicher Auseinandersetzungen bestehen können. Unternehmen müssen sich daher dringend mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Werbemaßnahmen rechtzeitig anpassen.
Praktische Beispiele, die diese Änderungen veranschaulichen, sind etwa Unternehmen, die eine Waschmaschine mit dem Label „energieeffizient“ bewerben, ohne nachweisen zu können, wie die Energieeffizienz gemessen wurde, oder ein Hersteller, der Möbel als „klimaneutral“ anpries, während lediglich CO₂-Zertifikate erworben wurden, ohne dass das Produkt tatsächlich emissionsfrei ist. In Zukunft werden derartige Werbemaßnahmen auf jeden Fall problematisch sein und können erhebliche rechtliche Risiken bergen.
Praktische Tipps zur Umstellung Ihrer Werbung
Um den neuen Vorschriften für umweltbezogene Werbung ab dem 27. September 2026 gerecht zu werden, sollten Unternehmen einige praktische Anpassungen in ihren Werbemaßnahmen vornehmen. Eine gründliche Überprüfung und Anpassung der kommunizierten Aussagen ist dabei unerlässlich.
Zunächst sollten Unternehmen eine Checkliste zur Überprüfung ihrer Werbeaussagen erstellen. Dazu gehört:
- Überprüfung aller umweltbezogenen Aussagen auf ihre Nachvollziehbarkeit und Substanz.
- Belegung jeder allgemeinen Umweltaussage mit eindeutigen, verlässlichen Nachweisen.
- Sicherstellung, dass die Bewerbung von „klimaneutralen“ Produkten nicht allein auf CO₂-Zertifikaten basiert, sondern zusätzlich realisierbare Maßnahmen zur Emissionsreduktion umfasst.
- Bewertung der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und Prüfung, ob diese auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem oder staatlichen Vorgaben beruhen.
- Garantieren, dass Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwareaktualisierungen nicht irreführend sind.
Ein zentrales Element ist die Bedeutung von Zertifizierungssiegeln. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die verwendeten Siegel den neuen Anforderungen entsprechen. Diese Siegel sollten unabhängig zertifiziert oder von staatlichen Stellen validiert sein. Eine gründliche Recherche in Bezug auf mögliche Partnerschaften mit anerkannten Zertifizierungsstellen ist ratsam.
Typische Szenarien, in denen Unternehmen ihre Werbestrategien anpassen müssen, umfassen die Bewerbung von Produkten mit Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „öko“, die künftig verifiziert werden müssen. Bei Softwareangeboten könnte es notwendig sein, gezielte Überprüfungen zur Garantie von Aktualisierungsfunktionen vorzunehmen. Unternehmen, die bisher Produkte als „reparierbar“ beworben haben, sollten sicherstellen, dass Ersatzteile tatsächlich verfügbar sind, um irreführende Kommunikation zu vermeiden.
Durch die rechtzeitige Anpassung ihrer Werbemaßnahmen an die neuen Vorschriften können Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher stärken.
Fazit
Zusammenfassend ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Werbestrategien an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Prüfen Sie Ihre Produkte und Werbeaussagen rechtzeitig, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Nächster Schritt: Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Werbemethoden durch.













